Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schubkraft GmbH
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Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind zusammen mit der definitiven Auftragsbestätigung Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und der Schubkraft GmbH (nachfolgend "Schubkraft" genannt). Mit der Buchung bestätigt der Veranstalter die vorbehaltlose und vollumfängliche Annahme dieser AGB.
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Auftragsbedingungen
Der Vertrag zwischen Schubkraft und dem Veranstalter kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin) ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Eine Anzahlung kann im Einzelfall erforderlich sein und wird in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
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Programmänderungen
Schubkraft behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen im Programmablauf oder in den vereinbarten Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen durch unvorhergesehene Umstände (z.B. Wetterbedingungen, behördliche Auflagen oder Sicherheitsbedenken) notwendig werden. In solchen Fällen wird der Veranstalter rechtzeitig informiert.
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Annullation durch den Auftraggeber
Eine Stornierung des Auftrags durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Kosten an:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Auftragswertes
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
- Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswertes
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Annullation durch den Auftragnehmer
Schubkraft ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen, wie z.B. höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder behördlichen Auflagen, fristlos zu kündigen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens des Veranstalters sind ausgeschlossen.
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Sicherheitsleistungen
Schubkraft verpflichtet sich, die vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen fachgerecht und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erbringen. Die genauen Leistungen werden im Vertrag spezifiziert. Schubkraft übernimmt keine Verantwortung für unvorhergesehene Ereignisse oder Schäden, die nicht durch das Sicherheitspersonal direkt verursacht wurden.
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Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch Teilnehmer, Gäste, Mitarbeiter oder Dritte während der Veranstaltung verursacht werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen, um Schäden an den eingesetzten Sicherheitskräften, dem Equipment oder anderen beteiligten Dritten abzudecken.
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Beanstandungen
Beanstandungen, Mängelrügen, Rückvergütungsansprüche oder Schadenersatzforderungen sind gegenüber Schubkraft innerhalb von 14 Tagen nach dem Ereignis schriftlich und ausreichend dokumentiert geltend zu machen. Nach dieser Frist erlöschen sämtliche Ansprüche.
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Datenschutz
Die für die Buchung und Durchführung der Veranstaltung erhobenen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Schubkraft verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages notwendig.
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Änderung der AGB
Schubkraft behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise, insbesondere durch Veröffentlichung auf der Website, mitgeteilt. Die angepassten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich widerspricht.
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Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und Schubkraft ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel.